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Reifenerklärung
Neuer Fahrzeugschein
Alter Fahrzeugschein
Neuer Zulassungsschein Teil I (seit 1. Oktober 2005)
KFZ-Erstzulassung ab 01.10.2005
In den häufigsten Fällen steht Ihre tatsächliche Bereifung nicht in Ihrem Zulassungsschein Teil I, da nur noch die Standardgröße im Schein unter Ziffer 15.1-15.3 vermerkt ist.
Weitere mögliche Reifendimensionen Ihres Fahrzeugs finden Sie in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) des Herstellers unter Ziffer 50.
KFZ Erstzulassung vor 01.10.2005 / Ummeldung nach 01.10.2005
In den häufigsten Fällen steht Ihre tatsächliche Bereifung nicht in Ihrem Zulassungsschein Teil I. Schauen Sie unter Ziffer 15.1, 15.2, 15.3 und Ziffer 22 nach der eingetragenen Bereifung (Standardgröße).
Weitere Reifenkombinationen für Ihr Auto entnehmen Sie aus Ihrem "alten" Fahrzeugschein/Brief, sofern dieser noch vorhanden ist. Ansonsten wenden Sie sich bitte an Ihren Reifenfachhandel, TÜV oder an den Fahrzeughersteller.
Alter KFZ-Schein (bis 30. September 2005)
Unter Ziffer 20 – 23 finden Sie die zulässigen Reifengrößen.
Ergänzende Eintragungen zu alternativen Bereifungsmöglichkeiten (wie z.B. Breitreifen oder Winterreifen) und Dimensionsangaben für Leichtmetallräder finden Sie unter Ziffer 33 (Bemerkungen).
Wenn Ihr KFZ-Schein noch älter ist...
Gelegentlich wurde in alten Fahrzeugscheinen kein Reifen-Querschnittsverhältnis angegeben.
In diesem Fall ist exemplarisch folgendes Beispiel eingetragen:
155SR13 => heutige Schreibweise wäre 155 80 13 T
Wenn Sie eine ähnliche Eintragung in Ihrem Fahrzeugschein vorfinden, sind standardmäßig 80 Höhenprozent festgelegt.
Der Geschwindigkeitsindex S wurde durch T ersetzt, d.h. Sie können problemlos Reifen mit diesem Index erwerben
Leider wurden keine Ergebnisse gefunden!
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